Ratgeber E-Rechnung

Kompaktes Praxiswissen zur E-Rechnungspflicht – ohne Beraterdeutsch.

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ausgestellt werden müssen sie ab 2027 – zunächst von Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 von allen. Die folgenden acht Seiten beantworten die Fragen, die dabei tatsächlich auftauchen: welches Format wann verlangt wird, was mit der gewohnten Word-Vorlage passiert, woher die Leitweg-ID kommt und wie lange das XML aufbewahrt werden muss.