Rechnung in Word oder Excel schreiben – reicht das für die E-Rechnungspflicht?
Kurzfassung: Eine in Word oder Excel geschriebene Rechnung, als PDF exportiert und per E-Mail verschickt, ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes – auch wenn sie elektronisch unterwegs ist. Ihre Vorlage müssen Sie deshalb trotzdem nicht wegwerfen: Das fertige PDF lässt sich in eine gültige E-Rechnung umwandeln.
Warum das Word-PDF nicht reicht
Die E-Rechnungspflicht verlangt einen strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz nach der Norm EN 16931 – also XML, das Buchhaltungssoftware automatisch verarbeiten kann. Ein PDF aus Word oder Excel ist dagegen nur ein digitales Abbild: Ein Mensch kann es lesen, eine Software kann Beträge, Steuersätze und Positionen daraus nicht zuverlässig übernehmen. Deshalb stuft das Gesetz solche PDFs als „sonstige Rechnung" ein – mit klaren Konsequenzen (alle Fristen im Überblick):
- Bis Ende 2026 dürfen Sie PDF-Rechnungen im B2B-Geschäft nur noch mit Zustimmung des Empfängers verschicken.
- Ab 2027 (über 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. ab 2028 (alle) muss es eine echte E-Rechnung sein.
- Schon heute weisen große Einkaufsabteilungen einfache PDFs zunehmend zurück.
Ihre Optionen im Vergleich
| Weg | Aufwand | Für wen sinnvoll |
|---|---|---|
| Vorlage behalten + PDF umwandeln | Keiner – Arbeitsweise bleibt | Wenige Rechnungen im Monat, Übergangszeit, gelegentliche B2B-/Behördenrechnungen |
| Fakturierungssoftware einführen | Auswahl, Einrichtung, Abo, Umgewöhnung | Viele Rechnungen, ohnehin geplanter Umstieg |
| Excel-Bastellösungen mit XML-Makros | Hoch und fehleranfällig | Ehrlich gesagt: niemand – Validierungsfehler sind vorprogrammiert |
So bleibt Ihre Word-/Excel-Vorlage nutzbar
- Rechnung wie gewohnt in Word oder Excel schreiben und als PDF exportieren – Layout, Logo und Aufbau bleiben exakt Ihre.
- Das PDF auf pdf-zugferd.de hochladen – die KI liest Rechnungsnummer, Positionen, Beträge und Steuersätze aus und füllt ein Prüfformular vor.
- Kurz kontrollieren, Format wählen (ZUGFeRD für Firmen, XRechnung für Behörden) – fertig ist das Hybrid-PDF: außen Ihre gewohnte Rechnung, innen das vorgeschriebene XML, validiert nach EN 16931.
Der Empfänger sieht weiterhin Ihre vertraute Rechnung – seine Buchhaltungssoftware bekommt gleichzeitig die strukturierten Daten. Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Worauf Sie in der Vorlage achten sollten
Damit die Umwandlung reibungslos läuft, sollte Ihre Word-/Excel-Rechnung alle Pflichtangaben sauber enthalten: fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungs- und Leistungsdatum, vollständige Anschriften, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., Positionen mit Menge und Einzelpreis, Steuersatz und -betrag. Fehlt etwas, merken Sie es spätestens im Prüfformular – besser ist, die Vorlage einmal sauber aufzusetzen.
Übrigens: Auch als Kleinunternehmer dürfen Sie dauerhaft bei Word + PDF bleiben – bis ein Geschäftskunde ausdrücklich eine E-Rechnung verlangt. Dann sind Sie mit dem Umwandlungsweg in zwei Minuten lieferfähig.
Rechnungs-PDF direkt umwandeln
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Jetzt PDF hochladen →Empfangen seit 2025, ausstellen ab 2027 oder 2028 – wer wann dran ist, welche Ausnahmen gelten und was jetzt zu tun ist.
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